Kosten

Personen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Beihilfeberechtigte und Heilfürsorgeberechtigte

Bei gesetzlich krankenversicherten Personen werden die Therapiekosten von der Krankenkasse übernommen.

Psychotherapie wird in der privaten Krankenversicherung und in der Beihilfe zumeist übernommen. Jedoch hängt der Umfang der Kostenübernahme von Ihren jeweiligen Tarifbedingungen ab. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie über Ihre individuellen Versicherungskonditionen. Mein Honorar richtet sich unabhängig vom individuellen Versicherungstarif nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ). Das Antragsverfahren ist je nach Tarif und Kasse unterschiedlich geregelt. Gern stehe ich Ihnen bei der Beantragung unterstützend zur Seite.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für Ihre Psychotherapie auch selbst übernehmen. So kann Ihre Therapie ohne Formalitäten und ohne lange Wartezeit beginnen. Sie findet in absoluter Vertraulichkeit statt und es werden keinem Kostenträger persönliche Daten oder Diagnosen mitgeteilt. So müssen sie auch keine Einschränkungen, z.B. beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, befürchten.

Die Kosten einer Psychotherapie für Selbstzahler entsprechen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ, Faktor 2,5). Danach betragen die Kosten einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapiesitzung (50 min) aktuell 100,55 €. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.