
Kosten
Personen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Beihilfeberechtigte und Heilfürsorgeberechtigte
Bei gesetzlich krankenversicherten Personen werden die Therapiekosten von der Krankenkasse übernommen.
Psychotherapie wird in der privaten Krankenversicherung und in der Beihilfe zumeist übernommen. Jedoch hängt der Umfang der Kostenübernahme von Ihren jeweiligen Tarifbedingungen ab. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie über Ihre individuellen Versicherungskonditionen. Mein Honorar richtet sich unabhängig vom individuellen Versicherungstarif nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/Ärzte (GOP/GOÄ). Das Antragsverfahren ist je nach Tarif und Kasse unterschiedlich geregelt. Gern stehe ich Ihnen bei der Beantragung unterstützend zur Seite.
Selbstzahler
In manchen Fällen kann es vorteilhaft sein, die Kosten einer Therapie selbst zu tragen. Als Selbstzahler übernehmen Sie die Gebühren für die Behandlung eigenständig. Dadurch bleiben Ihre Patientendaten, einschließlich Diagnosen, vertraulich und werden weder an Versicherungen noch an Behörden weitergeleitet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ) und bezieht sich auf eine Sitzung von 50 Minuten.